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Förderung von privaten Baumpflanzungen

Förderanträge ab sofort möglich!

Mehr Bäume für Bargteheide

Bäume sind nicht nur ein wichtiger CO2-Speicher und erfüllen daher eine wichtige Rolle im Klimaschutz, Bäume tragen auch zur Verbesserung des Kleinklimas, zur Luftreinhaltung und zu einer Verbesserung des Ortsbildes bei. Zudem bieten Sie auch Lebensraum für viele Tierarten.

Was wird gefördert?

Über die Förderrichtlinie private Baupflanzungen Bargteheide gewährt die Stadt Bargteheide einen freiwilligen Zuschuss für private Baumpflanzungen, um in Bargteheide Stück für Stück für mehr Grün, und damit auch für mehr Umwelt- und Klimaschutz zu sorgen.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt und beträgt maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Gesamtprojektkosten. Insgesamt steht eine Fördersumme von 10.000 Euro für das Jahr 2023 zur Verfügung. Pro Vorhaben wird ein Zuschuss von maximal 200,00 Euro gewährt. Die Förderung kann für die durch den Erwerb der Bäume sowie durch die Anpflanzung der Bäume entstandenen Kosten verwendet werden. Die Prüfung des Antrages erfolgt kostenfrei. Pro AntragsstellerIn ist eine maximale Förderung von fünf Baumpflanzungen möglich.

Welche Voraussetzungen werden an eine Förderung gestellt?

Es erfolgt ausschließlich eine Förderung von Jungbäumen sowie von in der Empfehlungsliste genannten Baumarten.

Jedem Baum muss regelmäßig ein durchwurzelbarer Boden von mindestens 12m³ zur Verfügung stehen. Die Maßnahmen sind nur dann zuwendungsfähig, wenn sie als naturschutzfachlich sinnvoll einzuschätzen sind. Zudem kann eine Zuwendung nur erfolgen, wenn die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Es muss der langfristige Erhalt der Pflanzungen, mindestens 25 Jahre, gewährleistet sein. Die Pflanzung muss eigenständig organisiert oder selbst durchgeführt werden. Die empfohlenen Pflanzabstände und die gesetzlichen Grenzabstände sind zu beachten. Ein besonderes Augenmerk ist zudem auf die Unversehrtheit von Grundleitungen zu legen.

Wer kann Anträge stellen und wann?

Private GrundstückseigentümerInnen (Privatpersonen, Wohnungseigentümergesellschaften), aber auch in Bargteheide ansässige Unternehmen können den Zuschuss bei der Stadt Bargteheide beantragen – auch MieterInnen ist mit Einverständniserklärung der Eigentümerin/ des Eigentümers eine Beantragung eines Zuschusses möglich. Eine Beantragung ist ab sofort jederzeit möglich – bitte beachten Sie jedoch, dass die Förderung erst im Anschluss an die Anpflanzung am Ende der jeweiligen Pflanzperiode ausgezahlt wird.

Wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach genehmigtem Antrag sowie nach Vorlage folgender Unterlagen:

  • Vorher-Nachher Bild
  • Quittungsbeleg über die Anschaffungskosten
  • Lageplan (inkl. aller der Orientierung dienenden Anlagen z.B. Zäune, Gebäude, Bäume; beantragte Baumpflanzung bitte hervorheben)

Die o.g. Unterlagen zur Auszahlung müssen spätestens vier Wochen nach Ende der Pflanzperiode, in der der entsprechende Baum/ die entsprechenden Bäume gepflanzt wurde(n), vorgelegt werden.

Wann können die Bäume gepflanzt werden?

Für die Baumpflanzung sind zwei Pflanzperioden im Jahr geeignet, um einen optimalen Anwuchs der Bäume zu gewährleisten - zwischen 01.03. und 15.05. sowie vom 15.10. und 30.11. eines Jahres.

Welche Pflichten hat man als ZuschussempfängerIn?

Die AntragstellerInnen verpflichten sich zudem, alle Maßnahmen zum Erhalt, der Pflege und der Entwicklung der gepflanzten Bäume auf eigene Kosten durchzuführen, sofern diese zur Erhaltung der Bäume erforderlich sind. Die Bäume müssen langfristig, mindestens 25 Jahre, erhalten bleiben. Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden oder gegen diese Richtlinien verstoßen wird. Pflanzausfälle von geförderten Bäumen sind durch die Antragstellenden auf dessen Kosten zu ersetzen.

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gegebenenfalls schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümerin/ des Eigentümers zu der Durchführung der beantragten Baumpflanzung(en)

Anträge können gerne per E-Mail an folgende E-Mailadresse gesendet werden: umwelt@bargteheide.de

Auch eine Antragsstellung auf dem Postweg an folgende Adresse ist möglich.

Stadt Bargteheide
Die Bürgermeisterin
Fachbereich 4 – Planung, Umwelt und öffentliche Sicherheit
Bereich Umweltschutz
Rathausstraße 24-26
22941 Bargteheide

Über die Bewilligung wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen von der Verwaltung entschieden. Es können nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen berücksichtigt werden.

Die vollständigen Inhalte und Regelungen entnehmen Sie bitte der "Förderrichtlinie private Baumpflanzungen Bargteheide".