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Bauleitplanung

Allgemeines

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB)vorzubereiten und zu leiten; die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung miteinander in Einklang bringen, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung (Planungshoheit) aufzustellen. Diese ist somit zuständig für die Durchführung der Bauleitplanverfahren.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.

Das Verfahren für die Aufstellung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. In besonderenFällen kann von der Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden. Ob zur Zeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Bauleitplan stattfindet, erfahren Sie hier.

Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens werden die Bauleitpläne öffentlich bekanntgemacht und werden wirksam bzw. treten dann in Kraft. Den wirksamen Flächennutzungsplan sowie die Änderungen dazu können Sie hier einsehen. Die rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie hier. Allerdings sind nur die neueren Bebauungspläne sowie die Änderungen dazu über das Internet abrufbar.

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt dargestellt. Dargestellt werden können z.B. Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen,gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen), Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald usw. Diese und weitere mögliche Inhalte des Flächennutzungsplanes sind im Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung  (BauNVO) geregelt.

Der Flächennutzungsplan hat allerdings keinen Rechtsnormcharakter. Dies bedeutet: Wenn ein bestimmtes Grundstück hier als Teil einerBaufläche dargestellt ist, kann daraus allein noch kein Anspruch auf eine Baugenehmigung hergeleitet werden. Der Flächennutzungsplan dient vor allem als Grundlage für die nachfolgende Aufstellung von Bebauungsplänen für einzelne Teilbereiche innerhalb des Stadtgebietes.

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes bzw. einer Flächennutzungsplanänderung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Im Gegensatz zum Bebauungsplan bedarf ein Flächennutzungsplan bzw. eine Flächennutzungsplanänderung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (hier: Innenministerium des LandesSchleswig-Holstein).

Der Flächennutzungsplan - Neuaufstellung 1993 - der Stadt Bargteheide ist mithin am 25. August 1998 wirksam geworden; bisher gibt es mehrere wirksame Änderungen dazu.

Ob sich zur Zeit eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Verfahren befindet, ist hier kenntlich gemacht.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuches(BauGB) erforderliche Maßnahmen. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht nicht. Die möglichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen beispielsweise folgende Festsetzungen getroffen werden:

- Art der baulichen Nutzung (z.B. Allgemeines Wohngebiet, Besonderes Wohngebiet Mischgebiet usw.)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse)
- nicht überbaubare und bebaubare Grundstücksflächen

Auch baugestalterische Festsetzungen nach der Landesbauordnung (LBO) können Inhalt des Bebauungsplanes sein, wie z.B. die Regelung der Dachform, -farbe und -neigung.

In der Stadt Bargteheide bestehen über vierzig rechtskräftige Bebauungspläne und deren Änderungen dazu. Über das Internet sind allerdings zur Zeit lediglich die neueren Bebauungspläne sowie die Änderungen dazu abrufbar. Um eine Abbildung im Browser zu ermöglichen, sind die Pläne teils verkleinert und daher nicht maßstabsgetreu. Alle Bebauungspläne können auch direkt im Rathaus eingesehen werden.

Ob sich zur Zeit ein Bebauungsplan oder eine Bebauungsplanänderung im Verfahren befindet, ist hier kenntlich gemacht.

1. Auslegung von Vorentwürfen:

zur Zeit keine

2. Auslegung von Scopingunterlagen

zur Zeit keine

3. Öffentliche Auslegung von Entwürfen:


B-Plan Nr. 37 - 2. Änderung (Plan)
B-Plan Nr. 37 - 2. Änderung (Text)

B-Plan Nr. 13b - neu - 6. Änderung (Plan)
B-Plan Nr. 13b - neu - 6. Änderung (Text)

 


4. Als Satzung beschlossene Bauleitpläne (rechtskräftige Bebauungpläne)

B-Plan 1 - 3. Änderung (Planzeichnung, Text mit Verfahrensvermekren, Umgrenzung des Geltungsbereichs und Begründung)

B-Plan 3 - 10. Änderung (Planzeichnung)
B-Plan 3 - 10. Änderung (Begründung)

B-Plan Nr. 5b - 5. Änderung und Ergänzung (Planzeichnung)
B-Plan Nr. 5b - 5. Änderung und Ergänzung (Begründung)
B-Plan Nr. 5b - 5. Änderung und Ergänzung (zusammenfassende Erklärung)
B-Plan Nr. 5b - 6. Änderung und Ergänzung (Planzeichnung)
B-Plan Nr. 5b - 6. Änderung und Ergänzung (Begründung)
B-Plan Nr. 5b - 6. Änderung und Ergänzung (zusammenfassende Erklärung)

B-Plan Nr. 5c - 3. Änderung (Planzeichnung)
B-Plan Nr. 5c - 3. Änderung (Begründung und Umweltbericht)
B-Plan Nr. 5c - 4. Änderung
B-Plan Nr. 5c - 4. Änderung (Begründung)

B-Plan Nr. 5d (Planzeichnung)
B-Plan Nr. 5d (Begründung und Erklärung)
B-Plan Nr. 5d (GOB=Grünordnerischer Beitrag)

B-Plan Nr. 8a - 2. Änderung (Planzeichnung)
B-Plan Nr. 8a - 2. Änderung (Begründung)

B-Plan 9 - Planzeichnung
B-Plan 9 - textliche Festsetzungen
B-Plan 9 - Schnitte

B-Plan 9a

B-Plan 10 -neu-
B-Plan 10 -neu- 1. Änderung (Planzeichnung)
B-Plan 10 -neu- 1. Änderung (Begründung)

 

B-Plan Nr. 10a (Planzeichnung und textliche Festsetzungen, jpg)
B-Plan Nr. 10a (Begründung, pdf)
Eckhorst geschlossen
Eckhorst geöffnet

B-Plan 11 - 1. Änderung
- Teil A und B  Planzeichnung und textliche Festsetzungen
- Grünordnerischer Fachbeitrag - Bestand
- Grünordnerischer Fachbeitrag - Planung

B-Plan 12 -neu- 2. Änderung
- Begründung

B-Plan 13 -neu- 8. Änderung
B-Plan 13 -neu- 9. Änderung
B-Plan 13 -neu-10. Änderung
B-Plan 13 -neu-11. Änderung (Planzeichnung)
B-Plan 13 -neu-11. Änderung (Begründung)
B-Plan 13 -neu-13. Änderung (Planzeichnung)
B-Plan 13 -neu-13. Änderung (Begründung)

B-Plan 13a - 1. Änderung und Ergänzung 

B-Plan 13b - neu, 4. Änderung 
B-Plan 13b - neu, 4. Änderung (Begründung)
B-Plan 13b - neu, 5. Änderung
B-Plan 13b - neu, 5. Änderung (Begründung) 


B-Plan 15a
- Teil A - Planzeichnung 
- Teil B - Planzeichnung
- Teil C - Text/Planzeichenerklärung I  / Planzeichenerklärung II

B-Plan 16 -neu-
Straßennamen B-Plan 16 -neu-
B-Plan 16 -neu- 1. Änd
B-Plan 16 -neu- 2. Änd.
B-Plan 16 -neu- 3. Änd.
B-Plan 16 -neu- 4. Änd. / Begründung

B-Plan 16a -neu-

B-Plan 19
Straßennamen B-Plan 19
B-Plan 19 - 1. Änderung
B-Plan 19 - 2. Änderung

B-Plan 19 - 3. Änderung (Planzeichnung)
B-Plan 19 - 3. Änderung (Begründung)


B-Plan 22a - 1. Änderung (Planzeichnung)
B-Plan 22a - 1. Änderung (Begründung)

B-Plan Nr. 29 -neu- 2. Änderung (Planzeichnung)
B-Plan Nr. 29 -neu- 2. Änderung (Begründung)

B-Plan 33

B-Plan 37 (Am Krögen/Holsteiner Straße/Voßkuhlenweg)
- Teil A und B - Planzeichnung und Textliche Festsetzungen
- Begründung
- zusammenfassende Erklärung

B-Plan 37 - 1. Änderung (Planzeichnung
B-Plan 37 - 1. Änderung (Begründung)

B-Plan 41 (Bereich Malepartus)

5. Genehmigter Flächennutzungsplan - Neuaufstellung 1993 /  genehmigte Flächennutzungsplanänderungen  

- Flächennutzungsplan 1993 (10 MB)
- Flächennutzungsplan - 1. Änderung  (Planzeichnungsausschnitt, jpg)
- Flächennutzungsplan - 1. Änderung  (Erläuterungsbericht, pdf)
- Flächennutzungsplan - 2. Änderung  (Planzeichnungsausschnitt, jpg)
- Flächennutzungsplan - 2. Änderung  (Erläuterungsbericht, pdf)
- Flächennutzungsplan - 4. Änderung  (Planzeichnung, jpg) 
- Flächennutzungsplan - 4. Änderung  (Erläuterungsbericht, pdf)
Flächennutzungsplan - 5. Änderung  (jpg)
- Flächennutzungsplan - 6. Änderung  (Planzeichnung, jpg)
- Flächennutzungsplan - 6. Änderung  (Begründung, pdf)
- Flächennutzungsplan - 8. Änderung (Planzeichnung, pdf)
- Flächennutzungsplan - 8. Änderung (Begründung, pdf)
- Flächennutzungsplan - 9. Änderung (Planzeichnung, pdf)
- Flächennutzungsplan - 9. Änderung (Erklärung, pdf)
- Flächennutzungsplan - 9. Änderung (Begründung, pdf)
- Flächennutzungsplan - 10. Änderung (Planzeichnung, pdf)
- Flächennutzungsplan - 10. Änderung (Begründung, pdf)
- Flächennutzungsplan - 10. Änderung (Erklärung, pdf) 
- Flächennutzungsplan - 11. Änderung (Planzeichnung, pdf)
- Flächennutzungsplan - 11. Änderung (Begründung u. Erläuterung, pdf)
- Flächennutzungsplan - 12. Änderung (Planzeichnung und Begründung)
- Flächennutzungsplan - 13. und 14. Änderung (Berichtigung)
- Flächennutzungsplan - 15. Änderung

6. Planfeststellungsverfahren:

Bau einer innerörtlichen Verbindungsstraße im Westen Bargteheides. Das Planfeststellungsverfahren läuft zur Zeit.
Ansprechpartner im Rathaus ist Herr Degenhardt (Tel.: 04532 / 4047-609, E-Mail: degenhardt@bargteheide.de

7. Architektenwettbewerbe

Städtebaulicher Wettbewerb "Ortsmitte Bargteheide"

In der Sitzung der AG Utspann am 17. Januar 2005 wurde vertiefenddas Thema der privaten und öffentlichen Flächen sowie desStellplatzbedarfs erörtert. Einen aktuellen Lageplan der Utspann Planung und  Detailplanungen können Sie hier einsehen:

Wohnen Am Park
Bebauung am Ehrenmal
Neubau am Kleinen Theater
Stellplatzangebot

Seniorenwohnanlage
Um in Bargteheide das Angebot für Senioren zu erweitern und um weitere Wohnformen zu bereichern, errichtet die FRANK-Seniorenanlagen-GmbH & Co. KG auf dem bisher unbebauten Grundstück zwischen der Bahnhofstraße und der Straße am Schulzentrum, ein Seniorendorf. Im Nordosten wird das Grundstück von der rückwärtigenBebauung parallel zur Theodor-Storm-Straße begrenzt. Im Südwesten liegt das Schulzentrum mit seinen Sportflächen. Die zentrale Lage dicht am Ortskern und dem Bahnhof erleichtern die selbständig Versorgung ebenso wie die barrierefreie Bauweise.

Für die Bewohner von 38 freifinanzierten Mietwohnungen, 40 öffentlich geförderten Mietwohnungen, 19 Reiheneigenheimen und zwei Wohngruppen bis jeweils 3-4 Appartements wird hier betreutes Wohnen angeboten. Die verschiedenen Grundrisse mit 1,5 - 3 Zimmern und 44-78 qm Wohnfläche bieten den individuellen Bedürfnissen ein Zuhause.

Die Mietwohnungen sind mit Balkon oder Terrasse, Einbauküche, Teppichboden und Abstellraum ausgestattet. Die ebenerdigen Reiheneigenheimee verfügen über Terrasse, Abstellraum und PKW-Stellplatz.

Das betreute Wohnen soll die Autonomie und Selbstbestimmung in der eigenen, in sich abgeschlossenen Wohnung ermöglichen. Ein abgestuftes, nach Bedarf wählbares und verläßliches Dienstleistungsangebot soll den Verbleib in der eigenen Wohnung auch im Pflegefall, wenn möglich bis zum Tod, gewährleisten. So können privates Wohnen, Vertrautheit und Selbständigkeit mit Kontakten, Versorgung und Sicherheit verbunden werden.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) bietet als Grundservice einen 24-Stunden-Notruf, regelmäßige Sprechstunden, Beratung und Hilfe bei Alltagsproblemen und psychosozialen Problemen sowie bei Behörden-- und Versicherungsangelegenheiten an. Ferner werden Pflegedienste, Dienstleistungen und Kultur- und Freizeitangebote vermittelt.

Die von der AWO geführte Begegnungsstätte wird ein Café, einen Gruppenraum und eine Lounge bieten als zentralen Treffpunkt und Begegnungsraum, zum gemütlichen Beisammensein und für Veranstaltungen, die von der AWO selbst oder den Besuchern organisiert werden.

Leistungen, die bei Bedarf zugebucht werden können sind tägliches Mittagessen im Café oder der Wohnung, Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Hilfen sowie Erstversorgung im Krankheitsfall, Handwerker- und Reparaturdienste, Fahr- und Begleitdienst und Gästezimmer.

Durch die angeschlossene stationäre und teilstationäre Einrichtung werden weitergehende Hilfeleistungen möglich, ohne die persönlichen Kontakte im Wohnumfeld zu verlieren.

Hier können Sie den Siegerentwurf einsehen:

Lageplan, Stand September 2007
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Untergeschoss/1. Obergeschoss
Grundriss 2. Obergeschoss

Alle Pläne können auch direkt im Rathaus eingesehen werden.

Auskunft erteilt: Frau Matysik, Telefon: 04532/4047-602, E-Mail: matysik@bargteheide.de

Auskunft zu den Mietpreisen, Wohnungsgrößen etc.erteilt: Frau Friedrich, Telefon: 0431/70697168 (Frank SeniorenanlagenGmbH & Co. KG, Schwedendamm 16, 24143 Kiel)

Auskunft erteilt:

Frau Findorff
E-Mail: findorff@bargteheide.de
Tel: 04532 / 4047- 601